In der Regel ist der Betrieb von Heizanlagen in der Zone E, zu der auch das Bozner Stadtgebiet gehört, vom 15. Oktober bis zum 15. April erlaubt, aber abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen kann der Bürgermeister die jährlichen Betriebszeiten der Anlagen verlängern, wenn ein nachgewiesener Bedarf besteht. Das ist nun der Fall.
Daher hat der Bürgermeister am Freitagmorgen das Einschalten der Heizungsanlagen für maximal 7 Stunden pro Tag genehmigt.