Wolfsentnahmen und Weideschutz: Rekurse unverfolgbar
Die Rekurse gegen die Entnahme von insgesamt 4 Wölfen in Südtirol und die Durchführungsbestimmungen bzw. das Dekret zu den Weideschutzgebieten waren unverfolgbar: So urteilte das Verwaltungsgericht am heutigen Montag. Außerdem urteilte das Gericht aber auch, dass die Entnahme der Wölfe mangelhaft begründet war.