Montag, 19. Februar 2024

Wolfsentnahmen und Weideschutz: Rekurse unverfolgbar

Die Rekurse gegen die Entnahme von insgesamt 4 Wölfen in Südtirol und die Durchführungsbestimmungen bzw. das Dekret zu den Weideschutzgebieten waren unverfolgbar: So urteilte das Verwaltungsgericht am heutigen Montag. Außerdem urteilte das Gericht aber auch, dass die Entnahme der Wölfe mangelhaft begründet war.

Das Urteil des Verwaltungsgericht ins Sachen Wolfs-Entnahmedekrete liegt vor. Das Ergebnis: Der Rekurs war unverfolgbar, weil die Frist für die Umsetzung der Entnahmedekrete verstrichen ist. - Foto: © unsplash

Tierschützer hatten im vergangenen Herbst das Verwaltungsgericht mit 2 Rekursen zu Entnahmedekreten für Wölfe im Gemeindegebiet von Kastelbell und in den Pfunderer Bergen befasst ( STOL hat berichtet).

Gegenstand der Rekurse war nicht nur die Entnahme der Großraubtiere, sondern auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit dem EU-Recht des Gesetzes, mit dem das Konzept der Weideschutzgebiete eingeführt wurde.

Überprüft wurde auch die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Durchführungsverordnung sowie die Ausweisung der einzelnen Weideschutzgebiete.

Rekurse als unverfolgbar abgewiesen

Beide Rekurse wurden als unverfolgbar abgewiesen, weil die Dringlichkeitsgründe, die zum Erlass der Maßnahmen geführt haben, nicht mehr vorliegen. Die Frist für die Entnahme der Wölfe war im Dekret mit 60 Tagen festgesetzt worden, diese ist aufgrund der richterlichen Aussetzung der Maßnahme mittlerweile verstrichen.

Laut den Richtern des Verwaltungsgerichts ist eine autonome Anfechtung der Durchführungsverordnung sowie des Dekrets zur Ausweisung der Weideschutzgebiete unzulässig, da kein konkretes Interesse dafür vorliege.

Frage nach Übereinstimmung mit EU-Recht weiter offen

Nicht ausgesprochen hat sich das Richterkollegium hingegen zur Verfassungsfrage sowie zur Übereinstimmung mit dem EU-Recht. Als gegeben sahen die Richter aber mangelhafte Begründungen für die Entnahme der Wölfe an – deshalb muss das Land die Prozessspesen tragen.

„Das Urteil ist nachvollziehbar. Die Funktion der Weideschutzgebiete als wirkliches Schutzgebiet unserer Weidetiere vor großen Beutegreifern ist eine – wie wir hoffen – gute Strategie; sie kann aber nicht die einzige bleiben. Wir werden uns gemeinsam mit anderen Regionen der EU weiter dafür einsetzen, den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene herabzustufen, um sinnvolle Maßnahmen zum Schutz unserer Weidetiere ergreifen zu können“, sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

lpa/stol

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