Bisher musste in der EU bei Honigmischungen nur angegeben sein, ob er aus der EU stamme oder nicht.
Neue Regeln für Säfte und Marmeladen
Zudem soll es neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen künftig nur als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurde. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden.Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.