Tourismus: Hotelbetriebe haben die Möglichkeit, vorübergehend Teile der öffentlichen Straßen zum Parken und zum Be- und Entladen zu nutzen.
Bildung: Um die Einschreibung in Volks- und Mittelschulen zu vereinfachen, wird die neue einheitliche Plattform „Familien und Schüler“ eingeführt. Das neue System wird es den staatlichen Bildungseinrichtungen ermöglichen, die erforderlichen Daten und Dokumente direkt zu erfassen, so dass die Eltern keine Papierbescheinigungen aus früheren Jahren mehr vorlegen müssen. Auch für die Universitäten gibt es eine Neuerung: Ein Dekret des Rektors reicht aus, um nach der Emeritierung den Titel eines Professors zu erhalten.
Beglaubigte digitale Übersetzungen: Der Erhalt einer beglaubigten Übersetzung wird einfacher. Der Übersetzer muss nicht mehr persönlich in die Gerichtskanzlei gehen, um die Richtigkeit des Textes zu beglaubigen, sondern er muss ihn nur noch digital signiert übermitteln. Auch die Genehmigungen für Bestattung, Beisetzung, Einäscherung und Verstreuung von Asche sollen digitalisiert werden.
Abfall: Der Text sieht auch Erleichterungen für Unternehmen vor, die Gartenarbeiten für Privatpersonen durchführen: Bisher mussten ihre Abfälle in speziellen Anlagen entsorgt werden, da sie nicht als „städtische“ Abfälle eingestuft wurden, obwohl es sich im Grunde um „grüne“ Abfälle handelt; die Vorschrift ändert die Klassifizierung, um die Entsorgung zu vereinfachen.