In der heutigen Verhandlung vor dem Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) hat die Staatsanwaltschaft eine Änderung des Anklagesatzes hinterlegt: Das mutmaßliche Opfer sei in seiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Dieser Erschwernisgrund wird allen 3 Angeklagten zur Last gelegt.
Eine solche Ergänzung kommt einer neuen Anklage gleich. Damit hat sich für die Verteidigung nun ein neues Zeitfenster geöffnet, um ein verkürztes Verfahren zu beantragen. Ein solches böte den Angeklagten das Recht auf die Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel, da der Prozess schneller abgewickelt werden könnte. Den Antrag könnte die Verteidigung beim nächsten Termin am 13. Mai stellen.