Staatsanwältin Federica Iovene hatte im Prozess 2 erschwerende Umstände ins Feld geführt: Das Opfer sei Mecjas Lebensgefährtin gewesen, und er habe sie bereits gestalkt, als das Paar noch in Verona lebte (wie berichtet, wurde er dafür rechtskräftig verurteilt). Die Kontrollen und das Stalking hätten seit damals nie aufgehört. Gestellt habe sich Mecja erst auf Anraten seines Anwalts, gestanden habe er nur aus zweckdienlichen Gründen. Auch seine Reue nimmt ihm Iovene nicht ab.
Gericht hat von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge gefordert, dem Angeklagten die allgemein mildernden Umstände nicht zuzugestehen.Auf diese hatte hingegen die Verteidigung gepocht: Verteidiger Massimo Dal Ben hatte sich überzeugt gezeigt, dass sich Mecja durch sein Geständnis, sein Prozessverhalten und eine Schadenersatzzahlung an Mocanus Sohn sehr wohl die allgemein mildernden Umstände verdient habe. Diese sollten zumindest als gleichwertig mit den erschwerenden gewertet werden und sich gegenseitig aufheben, so die Forderung.
Schadenersatz für minderjährigen Sohn und Ehemann
Das Gericht hat von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen. Mecja muss für den Mord 24 Jahre ins Gefängnis. Auf Mord steht in Italien eine Haftstrafe von nicht unter 21 Jahren.Dem minderjährigen Sohn des Opfers muss Mecja Schadenersatz in Höhe von 320.000 Euro leisten, dem Ehemann 5000 Euro. Die Urteilsbegründung folgt in 90 Tagen.