Neue Möglichkeiten, neue offene Fragen: Wie soll das Kind heißen?
Das Urteil ist historisch: Das Verfassungsgericht hat die Regel aufgehoben, derzufolge Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters tragen mussten. Nun können Eltern frei wählen, wie ihr Kind heißen soll: nach dem Vater, nach der Mutter oder nach beiden.