Damit der Text im Rat (in dem die EU-Staaten vertreten sind) verabschiedet werden kann, wäre eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent - also 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) im Ausschuss der EU-Botschafter nötig. Zudem kann es sein, dass die belgische Ratspräsidentschaft ein solches Vorhaben trotz einer theoretischen Mehrheit nicht gegen den Willen eines großen Landes wie Deutschland durchboxen will.
Die Zeit drängt
Allerdings drängt die Zeit, um eine Einigung zu finden: Es reicht nicht, dass die EU-Länder sich untereinander auf eine Änderung einigen. Nachdem der Text bereits mit dem EU-Parlament ausverhandelt wurde, muss jede Änderung auch mit diesem abgesprochen werden. Nach einer erneuten Einigung mit dem Parlament muss diese dann juristisch korrekt ausformuliert werden und in alle EU-Sprachen übersetzt werden, bevor nochmals EU-Staaten und -Parlament ihren finalen Segen geben müssen.Nachdem das Parlament im April zum letzten Mal vor der EU-Wahl zusammenkommt und möglicherweise auch noch andere Texte in dieser Zeit verhandelt und übersetzt werden müssen, ist davon auszugehen, dass allerspätestens Anfang März – wenn nicht früher – eine Einigung gefunden werden muss.