„Dies hätte viele Rückkehrer in Schwierigkeiten gebracht“, weiß Gebhard. „Denn eine Rückkehr bedarf in der Regel einer längeren Vorbereitungszeit und geht häufig mit der Aufnahme eines Wohnungsdarlehens, dem Umbau einer Wohnung, dem Kindergarten- und Schulwechsel der Kinder und einigem mehr einher. Jetzt soll es eine Übergangsregelung geben“, so die Kammerabgeordnete.
„Wie Wirtschaftsvizeminister Maurizio Leo und sein Staatssekretariat nun bestätigt haben, wird die Neuregelung nur für jene gelten, die ihren Wohnsitz ab dem 1. Jänner 2024 zurück nach Italien verlegen“, berichtet Gebhard, die dieses Einlenken als einen Teilerfolg wertet. Der entsprechende Gesetzestext steht derzeit noch aus.
„Es gilt jetzt jedoch weiter an einer sinnvollen Regelung für die Zukunft zu arbeiten, die nicht missbraucht werden kann und mit der es trotzdem gelingt, weiterhin viele junge Köpfe zurück ins Land zu holen, die das Land so dringend benötigt.“