Um was handelt es sich? „Es geht hier um den elektronischen Markt, auf welchem Betriebe ihre Produktkataloge – in diesem Fall IT-Geräte, Soft- und Hardware und vieles andere mehr – online hochladen können, und die öffentliche Verwaltung diese dann mit Direktauftrag erwerben kann“, schreibt der hds in einer Aussendung. „Der Arbeitsaufwand für die Betriebe ist nicht ohne, da alles unter anderem in einem besonderen Format erfolgen muss und es sich zum Großteil um sehr, sehr viele Produkte handelt“, erklärt Moser.
Südtirols Wirtschaftsteilnehmer wurden eingeladen, in kürzester Zeit die Kataloge der aktuellen Bekanntmachung herunterzuladen und sie entsprechend den geänderten zukünftigen Mindestanforderungen an die Produkte zu aktualisieren.
„Das alles am Abend vor einem Feiertag (Donnerstag, 25. April) und einem heuer entsprechendem Fenstertag am 26. April, an welchem selbst die öffentliche Verwaltung nicht operativ und somit für Klarstellungen nicht erreichbar war. „Das ist völlig absurd und inakzeptabel. Das ist alles andere als bürger- und unternehmerfreundlich und schafft für die Unternehmer einen erheblichen Mehraufwand, da sie ihre Produkte jetzt neu eingeben müssen. Es kann einfach nicht sein, dass so eine kurzfristige Frist mitgeteilt wird. Die Wirtschaftsteilnehmer standen wie der Ochs vorm Berg!“, wettert Moser, der sich auch im Namen vieler anderer Betriebe von der öffentlichen Verwaltung eine rechtzeitige Information und mit einer angemessenen Frist erwartet.