Nach großen und auch gewaltsamen Bauernprotesten in mehreren europäischen Ländern hatten sich die EU-Institutionen darauf verständigt, dass die Umweltauflagen gelockert werden. Diese Auflagen müssen landwirtschaftliche Betriebe einhalten, um EU-Agrarsubventionen zu bekommen.
Die Neuerungen seien „absolut richtig“, sagt EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann. „Wichtig ist aber, dass die Umweltauflagen durch die Neuerungen nicht etwa abgeschafft, sondern nur praxisgerechter gestaltet werden, etwa bei der Fruchtfolge oder der Flächenstilllegung.“
Weniger Flächen müssen brachliegen
Eine wesentliche Änderung betrifft die Brachflächen. Bisher sind Bauern beispielsweise dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerfläche brach liegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen. Bis mindestens 2027 können sie das nun freiwillig tun. Dafür sollen sie dann wiederum von den EU-Staaten belohnt werden. Bei den Vorgaben für den Anbau von Zwischenfrüchten sollen die EU-Staaten mehr Spielraum bekommen.Südtirol ist nur am Rande von den genannten Auflagen betroffen, weil davon alle Betriebe ausgenommen sind, die weniger als 10 Hektar Ackerbau aufweisen. „Das sind bei uns die Allermeisten“, sagt Dorfmann.