FTI, bisher drittgrößter deutscher Veranstalter nach Tui und DER Touristik, hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen.
Montag, 15. Juli 2024
Entschädigung nach FTI-Pleite soll bald starten
Sechs Wochen nach der Pleite des deutschen Reiseveranstalters FTI samt seines Österreich-Ablegers können betroffene Kunden nun bald mit einer Entschädigung rechnen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds, über den auch die bei der Austro-Tochter gebuchten Pauschalreisen abgesichert sind, werde „in Kürze“ mit dem Erstattungsprozess starten, erklärt eine Sprecherin am Montag. Dabei gehe es um mehr als 250.000 abgesagte Pauschalreisen.
Entschädigungen nach FTI-Pleite beginnen. - Foto: © APA/dpa / Sven Hoppe
FTI, bisher drittgrößter deutscher Veranstalter nach Tui und DER Touristik, hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen.
apa
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