Unter anderem sieht der neue Kollektivvertrag eine Lohnanpassung von 240 Euro (in der vierten Kategorie und mit erster Tranche von 70 Euro im April) sowie eine Una-Tantum-Auszahlung in der Höhe von 350 Euro zur Überbrückung der vertragslosen Zeit. Die wird in 2 gleichen Raten ausgezahlt, und zwar im Juli 2024 und im Juli 2025, teilt der hds mit.
hds-Präsident Philipp Moser: „Jetzt Verhandlungen in Südtirol aufnehmen!“
„Wir werden nun gleich mit der Ausarbeitung eines lokalen Abkommens starten. Mit den lokalen Fachgewerkschaften hat es bereits erste Treffen und Gespräche dazu gegeben“, kündigt Moser an, der sich zuversichtlich zeigt.Die Verhandlungsbereitschaft seitens des hds nimmt Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), wohlwollend zur Kenntnis: „Wir müssen uns jetzt dringend an einen Tisch setzen, um das provinziale Lohnelement anzupassen.“ Bei den Beschäftigten im Südtiroler Handel liege dieser Aufschlag zum gesamtstaatlichen Kollektivvertrag bei nur 8 Euro. „Da muss eine Erhöhung kommen, angesichts der in den letzten Jahren rapide gestiegenen Lebenshaltungskosten.“
Mit der Erneuerung des Kollektivvertrags sei ein wichtiger Schritt erfolgt – 4 Jahre habe man sehnlichst darauf gewartet: „Die Basis ist gelegt, jetzt müssen wir auf lokaler Ebene rasch vorwärtskommen, da die Situation für die Beschäftigten untragbar geworden ist“, so Tschenett.
Angewandt wird der Kollektivvertrag in Italien für rund 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gültig ist er ab 1. April 2024 bis 31. März 2027. Neben Lohnerhöhungen wurden im überarbeiteten Vertragstext auch andere Themen von größter Bedeutung angesprochen: die Aktualisierung und Überarbeitung des Klassifizierungssystems, die neue Regelung für befristete Verträge im Zuge der eingetretenen gesetzlichen Neuerungen, eine Antwort auf prekäre Arbeitssituationen durch Erhöhung der Entschädigung für flexible Klauseln bei Teilzeitarbeit, die Betonung der Bedeutung von Weiterbildung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, die Beachtung der Themen Geschlechtergleichheit und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie Investitionen in ergänzende Gesundheitsleistungen.