Donnerstag, 5. September 2024

Beherbergung: Ab 2. November wird der CIN-Kodex Pflicht

Bis zum 2. November müssen alle Beherbergungsbetriebe ihren Erkennungskodex CIN beantragen. Die entsprechende Verordnung wurde am 3. September im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht. Wer keinen Kodex beantragt, dem drohen saftige Strafen.

Der Erkennungskodex CIN ist für alle Beherbergungsbetriebe verpflichtend. dpa-tmn/Swen Pförtner - Foto: © dpa-tmn / Swen Pförtner


Bekanntlich hat die Regierung in Rom für alle Betriebe, die Unterkünfte oder Wohnungen zu touristischen Zwecken anbieten, einen Identifikationskodex CIN (Codice Identificativo Nazionale) eingeführt. Neben Hotels müssen auch Privatzimmervermieter und Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, solch einen Code haben.

„Das bringt Transparenz in die touristische Vermietung“

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, unfaire Konkurrenz durch illegal vermietete Ferienwohnungen zu verhindern.

„Die Grundausrichtung dieser Maßnahme wird vom HGV unterstützt, weil damit Transparenz in die touristische Vermietungstätigkeit gebracht wird und der unlautere Wettbewerb durch die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken eingedämmt werden kann“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Betriebe müssen den Kodex bis zum 2. November über die Webseite des Ministeriums für Tourismus einholen. Der Erkennungskodex muss außen an den Beherbergungsstrukturen und an Immobilien für Kurzzeitvermietungen angebracht werden. Auch bei jeder Werbeanzeige oder Mitteilung – unabhängig davon, wo diese veröffentlicht wird – muss der CIN angegeben werden.

Strafen von bis zu 8000 Euro

Nach Ablauf der Anmeldefrist – sprich ab Anfang November – drohen bei Verstößen hohe Geldstrafen. Bei fehlendem CIN droht eine Geldstrafe von mindestens 800 bis maximal 8000 Euro – je nach Größe der Struktur oder der Immobilie. Wer den CIN-Kodex nicht aushängt oder angibt, dem drohen Strafen von 500 bis 5000 Euro.

Mit der Kontrolle ist die jeweilige Ortspolizei beauftragt.

lpa

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