Donnerstag, 13. Oktober 2022
Bahnbrechend: Doppelbesteuerung bei Dividenden abgeschafft
Der italienische Kassationsgerichtshof hat kürzlich ein bahnbrechendes Urteil erlassen: Demnach haben natürliche Personen Anspruch auf Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuern auf Dividendeneinkommen, ungeachtet der Tatsache, ob diese in Italien einer Quellen- oder Ersatzsteuer unterliegen. + Von Gert Gasser
Eigentlich dürfte es keine Doppelbesteuerung geben. Dennoch war es in der Praxis bislang so, dass eine in Italien ansässige Person, die eine Dividende z.B. aus Deutschland bezog, für diese dort 15 Prozent Steuern zahlen musste und in Italien nochmal eine Ersatzsteuer von 26 Prozent. - Foto: © Shutterstock
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