Samstag, 31. August 2024

5 Jahre nachkaufen und Rentenlücken schließen – so geht’s

Ärgerliche Rentenlücken: Sie sorgen oft dafür, dass man zu wenig Beitragsjahre erreicht, um vorzeitig in Rente gehen zu können. Doch solche Versicherungslücken kann man nachträglich schließen, zum Beispiel durch die sogenannte „pace contributiva“, die der Staat wieder neu aufgelegt hat. Sie erlaubt, bis zu 5 Jahre für die Rente nachzukaufen.

Dank der „pace contributiva“ kann man Zeiten, in denen man nicht gearbeitet und somit auch nicht rentenversichert war, nachkaufen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Von:
Sabine Gamper
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, eventuelle Rentenlücken zu schließen. Zum Beispiel kann man einige Monate des fakultativen Mutterschaftsurlaubes nachkaufen, unbezahlten Wartestand, Studienjahre oder auch Jahre, in denen man gearbeitet hat, aber nicht rentenversichert war.

Mit Haushaltsgesetz 2023 wieder eingeführt

Ein weitere Möglichkeit besteht seit einigen Jahren in der „pace contributiva“. Dieser sogenannte Beitragsfrieden erlaubt es, Zeiten, in denen man nicht gearbeitet und somit auch nicht rentenversichert war, nachzukaufen.

Bereits in den Jahren 2019 bis 2021 hat es diese Möglichkeit gegeben, nach einer Pause hat sie Rom mit dem letzten Haushaltsgesetz für 2024 und 2025 neu aufgelegt. Das Renteninstitut INPS hat vor wenigen Wochen die Bestimmungen umgesetzt und das klärende Rundschreiben veröffentlicht.


Dank der „pace contributiva“ kann man gegebenenfalls früher in Rente gehen und die Rente wird dann auch höher ausfallen.
Alexander Oberkofler, „WIKU“-Renten-Fachmann



Was sieht diese „pace contributiva“ nun vor?


„Konkret können insgesamt maximal 5 Beitragsjahre, die auch nicht zusammenhängend sein müssen, nachgekauft werden. Laut den geltenden Bestimmungen zählen diese 5 Jahre dann sowohl für das Anrecht auf die Rente als auch für deren Ausmaß“, erklärt der „WIKU“-Renten-Fachmann Alexander Oberkofler. „Das bedeutet, dass man durch die ,pace contributiva„ gegebenenfalls früher in Rente gehen kann und dass die Rente dann auch höher ausfallen wird.“

Die Voraussetzungen

Bedingung ist, dass man nach dem 1. Jänner 1996 zum ersten Mal pensionsversichert war. Alle, die vorher schon Rentenbeiträge eingezahlt haben, bleiben somit außen vor.

„Und die Versicherungslücken müssen schon vor dem 1. Jänner 2024 bestanden haben“, erklärt Oberkofler. Alle nicht versicherten Zeiten, die sich danach ergeben haben und noch ergeben werden, können damit also auch nicht abgedeckt werden.

Zudem gilt: „Es können nur Zeiträume gefüllt werden, die zwischen 2 Arbeitsverhältnissen liegen.“ Mit anderen Worten: „Man kann keine Zeiten nachkaufen, die vor dem ersten Arbeitsverhältnis liegen.“

Außerdem dürfen für die Zeitspanne, die nachgekauft wird, keine weiteren Rentenbeiträge aufscheinen, wie der Fachmann weiter erklärt.


Ebenso wie beim Nachkauf der Studienjahre gilt auch hier: Je jünger der Antragsteller, desto günstiger ist in der Regel der Nachkauf. - Foto: © Shutterstock / shutterstock



Wer von diesem Beitragsfrieden Gebrauch machen möchte, sollte auch noch einen weiteren Punkt berücksichtigen: „Es gilt darauf zu achten, dass nicht durch spätere Anträge, wie zum Beispiel durch die Gutschrift der figurativen Beiträge für den Militärdienst oder die Mutterschaft Beiträge vor dem 1. Jänner 1996 dazukommen, denn in diesem Falle wird die ,pace contributiva' von Amts wegen vom Renteninstitut annulliert und die bereits bezahlten Beiträge werden rückerstattet.“

Die Kosten

Diese Form des Nachkaufes kann wegen der Kosten laut Oberkofler vor allem für jüngere Personen interessant sein, wenn sie nicht immer ununterbrochen beschäftigt gewesen sind und durch diese Maßnahme die staatliche Rente etwas aufbessern möchten.

Denn ebenso wie beim Nachkauf der Studienjahre gilt auch hier: Je jünger der Antragsteller, desto günstiger ist in der Regel der Nachkauf. Als Berechnungsgrundlage für die Kosten für den Nachkauf werden die Entlohnungen der letzten 12 Monate herangezogen, wie Oberkofler erläutert.


Nachdem es sich bei den Beträgen, die für den Nachkauf eingezahlt werden, um Rentenbeiträge handelt, können sie auch vom besteuerbaren Einkommen abgesetzt werden. - Foto: © Shutterstock / shutterstock



Begleichen kann man den Betrag entweder in einer einmaligen Zahlung oder in maximal 120 Monatsraten, wobei bei der Ratenzahlung keine Zinsen anfallen. Nachdem es sich bei den Beträgen, die für den Nachkauf eingezahlt werden, um Rentenbeiträge handelt, können sie auch vom besteuerbaren Einkommen abgesetzt werden.

Auch Arbeitgeber kann darum ansuchen

Interessant. „In der Privatwirtschaft kann auch der Arbeitgeber die ,pace contributiva' für die Mitarbeiter beantragen und eventuelle Prämien für diesen Zweck verwenden. Der Arbeitgeber hat dann auch die Möglichkeit, die Kosten für diesen Nachkauf vom Betriebseinkommen steuerlich abzusetzen“, erläutert der Renten-Fachmann.

Ein Antrag ist nicht bindend

Wer Interesse an diesem Nachkauf hat, sollte sich am besten an ein Patronat seines Vertrauens wenden. Dort wird dann überprüft, ob alle Voraussetzungen bestehen und außerdem kann man über diese Dienststellen auch den entsprechenden Antrag an das Renteninstitut stellen.

Und wenn man es sich dann doch anders überlegt?

Das ist kein Problem. „Der Antrag ist nicht bindend, das heißt dass man ihn in einem zweiten Moment auch zurückziehen kann oder einfach die Zahlungen unterlässt, womit der Nachkauf verfällt“, erklärt Oberkofler.

Zur Person

Alexander Oberkofler beantwortet seit Februar wöchentlich im „WIKU“ Leserfragen zum Thema „Altersvorsorge & Rente“.


Alexander Oberkofler ist der neue Fachmann für Renten im „WIKU“.



Der 47-Jährige beschäftigt sich seit Jahren beruflich mit dem Thema Renten. Nach der Matura am Realgymnasium in Bozen hat er 15 Jahre lang in der Personalverwaltung des Sanitätsbetriebes gearbeitet – zuerst im Lohnbüro und später im Pensionsbüro, das er die letzten Jahre auch als Direktor geleitet hat. 2013 wechselte er zum ASGB-Patronat (SBR), wo er einige Jahre auch die Direktion innehatte.

Wenn auch Sie Fragen zu den Themen Altersvorsorge und Rente haben, schicken Sie sie uns an: wiku-leserfragen@athesia.it.
Bitte legen Sie für die Berechnung Ihrer Rentenposition Ihre Versicherungsposition bei (in pdf- und xml-Format). Für allgemeine Fragen reichen Vor- und Nachname sowie die Steuernummer.

gam

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