Insgesamt 175 Personen sitzen zum ersten Mal in einer örtlichen Höfekommission. „Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Wert des Geschlossenen Hofs unterstreichen: Diesem Rechtsinstitut ist es zu verdanken, dass der Grund nicht zerstückelt ist und wir noch immer auf 13.000 geschlossenen Höfen Landwirtschaft betreiben. Im Alpenbogen haben viele bäuerliche Familien aufgegeben. Der Geschlossene Hof ist und bleibt der richtige Weg“, unterstreicht Landesrat Schuler. Der Geschlossene Hof sei auch deshalb einzigartig, weil er eine der wenigen Ausnahmen darstellt, in denen das Land mit eigener Regelung in das Zivilrecht eingreifen darf – Stichwort Erbfolge.
Amtsdauer und Aufgaben
Die örtlichen Höfekommissionen sind alle fünf Jahre neu zu bestellen. Zuständig sind sie vor allem bei Eigentumsverschiebungen von Grundstücken oder Gebäuden von Geschlossenen Höfen, aber auch bei Auflösung, Schließung oder Streitigkeiten bei der Übernahme eines Geschlossenen Hofs. Die Landeshöfekommission bleibt noch bis nächstes Jahr im Amt. Sie ist die Rekursinstanz.Innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung muss die örtliche Höfekommission eine Entscheidung treffen. In den vergangenen fünf Jahren haben die 136 Höfekommissionen im Land insgesamt etwa 1200 Entscheidungen getroffen, davon auch 42 Höfeschließungen genehmigt, zehn davon allein im Jahr 2023.