Mittwoch, 21. Dezember 2022

Tierschutz: Neue Einreichfristen für Beiträge festgelegt

Im Tierschutzgesetz sind Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen vorgesehen. Die Landesregierung hat diese Richtlinien angepasst. Künftig sind die Gesuche innerhalb des 15. Dezember einzureichen.

Streunende Hunde und Katzen sterilisieren: Eine wichtige Aufgabe von Südtiroler Tierschutzorganisationen. Um die Beiträge ist künftig innerhalb 15. Dezember anzusuchen. - Foto: © Shutterstock









lpa