Mittwoch, 26. August 2020
Mietbeitrag nicht mehr unter De-Minimis-Regelung
Die Unterstützung für Genossenschaften in Form von Mietbeiträgen soll heuer nicht zur Erreichung der De-Minimis-Schwelle beitragen: Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.
Der Außerordentlicher Mietbeitrag fällt für die Genossenschaften mit sozialem oder innovativem Charakter nicht mehr unter De-Minimis-Regelung. - Foto: © LPA
lpa
Alle Meldungen zu: