Die allermeisten Kunststoffe sind extrem langlebig und nicht abbaubar, so dass sie mit der Zeit in immer kleinere Fragmente zerfallen und irgendwann als Mikro- bzw. Nanoplastik enden.
Mit einer neuen Richtlinie haben das Europäische Parlament und der Rat mehrere Maßnahmen zur Verringerung von Plastikabfällen eingeführt. Einwegplastik-Artikel (Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, usw.), für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt, sind bereits seit 3. Juli 2021 vollständig verboten.
Ab dem 3. Juli 2024 dürfen nunmehr „Einweg-Kunststoffartikel, deren Verschlüsse und Deckel aus Kunststoff bestehen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese Verschlüsse und Deckel während der für das Produkt vorgesehenen Verwendungsdauer an den Behältern befestigt bleiben.“
Auch Deckel sollen recycelt werden
Einwegverpackungen für Getränke mit einem Füllvolumen von bis zu 3 Litern, darunter PET-Flaschen für alkoholfreie Erfrischungsgetränke und Milchkartons, müssen also mit festverbundenen Verschlüssen ausgestattet sein.Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Deckel nicht mehr so wie bisher Flüsse, Wälder und Strände verschmutzen, sondern dass vielmehr alle Bestandteile der Getränkebehälter, auch die Deckel, gesammelt und dem Recycling zugeführt werden.
„Auch wenn gewisse Einwegartikel aus anderen Materialien hergestellt werden und Verschlüsse mit den Getränkeverpackungen verbunden bleiben, so handelt es sich immer noch um Einwegprodukte“, betont Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Am effektivsten ist aber der Verzicht auf Einweg und der Umstieg auf Mehrwegprodukte“, empfiehlt sie.