Freitag, 29. April 2022
Maske bei der Arbeit: Das gilt ab Mai
In den allermeisten Bereichen fällt mit 1. Mai die Maskenpflicht weg – Ausnahmen sind Bus, Zug, Theater, Kino und Veranstaltungen in Innenräumen. Wie wird die Maskenpflicht aber am Arbeitsplatz geregelt? Das Dekret spricht – etwas schwammig - von Maskentragen „dringend empfohlen“. Genauer definiert wird dies durch ein Rundschreiben des Ministers für die öffentliche Verwaltung, das am Freitag veröffentlicht wurde.
In den meisten Bereichen der Arbeit ist das Maskentragen zwar nicht mehr Pflicht, wird aber „dringend empfohlen“. - Foto: © Shutterstock
stol
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