„Wir wollen mit diesem Beitrag unsere lokalen Künstlerinnen und Künstler, ebenso wie die in der Musikbranche tätigen Unternehmen fördern. Damit investieren wir in Kreativität, in Talente, in die Professionalisierung und in unser Land als ganzes“, ist Landesrat Galateo überzeugt.
Anspruchsberechtigt sind freiberuflich tätige Berufsmusiker sowie Musikgruppen und Unternehmen der Musikwirtschaft (mit Eintragung ins Unternehmensregister der Handelskammer). Der Förderbeitrag liegt zwischen 10.000 und 100.000 Euro, ein Expertengremium überprüft und begutachtet den kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert der eingereichten Musikprojekte. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres beim Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete eingereicht werden.