Sollte das Oberste Gericht Grünes Licht für den Referendumsantrag zur Abschaffung der im Juni vom Parlament gebilligten Reform geben, die den Regionen mit Normalstatut mehr Zuständigkeiten gewährt, wird dieser auch vom Verfassungsgericht geprüft werden. Sollte das Referendum zugelassen werden, würde es im Frühjahr stattfinden.
Italiens Regionen bekommen auf Basis der Reform mehr Eigenständigkeit. Das Autonomiegesetz der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Juni im Parlament die letzte Hürde genommen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig alle Regionen beim Zentralstaat um die Übertragung von Zuständigkeiten ersuchen können, um bestimmte Bereiche selbst, also autonom, zu verwalten.
5 der insgesamt 20 Regionen verfügen bereits über eine Teilautonomie: Neben dem Trentino und Südtirol sind dies Friaul-Julisch Venetien und das Aostatal sowie die großen Inseln Sizilien und Sardinien. Sie erhalten nun noch mehr Autonomie von Rom zugestanden. Auch die Regionen Lombardei, Venetien und Emilia-Romagna sehen das Gesetz positiv.
Die weniger wohlhabenden Regionen im Süden befürchten hingegen, dass sich der Zentralstaat aus wichtigen Bereichen wie Gesundheit oder Bildung zurückziehen könnte und die Menschen im wirtschaftlich weniger gut entwickelten südlichen Teil des Landes dadurch Nachteile erfahren könnten. Die Sorge ist groß, dass künftig weniger Geld von der Zentralregierung zu ihnen gelangt und sich das Wohlstandsgefälle zwischen Nord- und Süditalien weiter verschärft.