Dienstag, 14. März 2023
Haushaltsvoranschlag: Land lässt sich auf Verfassungsklage ein
Die italienische Regierung hat Verfassungsklage gegen den Haushaltsvoranschlag erhoben. Anwalt Luca Graziani wird das Land vertreten. Landeshauptmann Kompatscher geht davon aus, dass die Regierung die Klage zurückziehen wird.
Vor dem Verfassungsgericht wird die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsvoranschlags 2023-2025 geklärt - sofern die Regierung nicht die Klage zurückzieht. - Foto: © Verfassungsgerichtshof
lpa
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