Dienstag, 7. Juli 2020
Haushaltsvoranschlag: Land lässt sich auf Verfassungsgerichtsklage ein
Die Landesregierung hat beschlossen, die im Haushaltsvoranschlag 2020 enthaltenen Corona-Sonderbestimmungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.
Die Lockerung der Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe ist Gegenstand der Beanstandungen des Ministerrats am Landesgesetz zur Änderung des Haushaltsvoranschlags 2020. - Foto: © unsplash
lpa
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