Montag, 30. September 2024

Goethe-Schule: „Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit“

Sie wurden von Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner nicht nur zum Rapport bestellt: In Schulkreisen ist von einer Supervision für diejenigen Schulführungskräfte die Rede, die sich öffentlich hinter die Direktorin der Goethe-Schule gestellt haben. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber will nun Klarheit.

Wie geht man im Schulamt mit der Meinungsfreiheit um? Dazu will der Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber Antworten. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Zur Erinnerung: Nachdem bekannt wurde, dass Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner gegen die Direktorin der Goethe-Schule, Christina Holzer, ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat (hier erfahren Sie mehr dazu), hatten sich zunächst 2 Direktoren (Liselotte Niederkofler und Hannes Unterkofler) in Leserbriefen mit Holzer solidarisch gezeigt.

In einem zweiten Moment hatte sich dann auch Martin Sitzmann, Vorsitzender des Verbandes der Autonomen Schulen Südtirols, im Rahmen einer STOL-Umfrage kritisch zum Vorgehen des Schulamtes rund um den Fall Goethe-Schule geäußert. Alle 3 wurden daraufhin von der Schulamtsleiterin zum Rapport zitiert. Nun ist in Schulkreisen auch von einer Supervision der Direktoren die Rede.

„Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit“

„Es ist legitim, dass die Schulamtsleiterin mit den Direktoren das Gespräch sucht. Doch sie wegen ihrer öffentlich geäußerten Meinung unter Druck zu setzen, wäre nicht nur deplatziert, sondern ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit“, sagt Leiter Reber. In einer Anfrage zur nächsten Aktuellen Fragestunde im Landtag will er daher Gewissheit. Denn eine Supervision „könnte nicht anders als eine offensichtliche Einschüchterung und Strafaktion gewertet werden und würde eine ungeheuerliche Form der Repression seitens des Schulamtes und der Schuldirektion darstellen“, findet Leiter Reber.

Bereits vor 4 Jahren hatte Leiter Reber zum Thema Sprachkomplexität an Südtirols Schulen eine Anfrage an Bildungslandesrat Philipp Achammer gestellt und darin die rechtlichen Möglichkeiten abgeklopft, die Südtirol hat. Antwort: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass schulpflichtige Schüler in anderen als in Regelklassen (also nicht in Sonder- oder Vorschulklassen) ihrer Schulpflicht nachkommen können.

„Jede Menge anderer Lösungen an Südtirols Schulen“

Zudem gibt es speziell zum Umgang mit den bei der Anmeldung von Schülern erhoben Daten in Südtirol eine Klarstellung des Garanten für die Privacy (aus dem Jahr 2018), die klar regelt, dass bereits bei der Anmeldung eines Schülers das Niveau von Sprachkenntnissen erhoben und für die bessere Vorbereitung für didaktische Maßnahmen verwendet werden darf – nicht aber für diskriminierende Maßnahmen.

„Wenn auch die Einführung von gesonderten Klassen nicht möglich ist, so könnten dennoch jede Menge andere Lösungen an Südtirols Schulen, wie etwa die Öffnung der Klassenverbände und bedarfsgerechter Sprachunterricht, angeboten werden“, sagt Leiter Reber. Dazu brauche es aber die entsprechenden Ressourcen, weswegen er neben der Anfrage auch einen Beschlussantrag vorlegt.

2 der insgesamt 7 Punkte zielen dabei speziell auf das Sprachproblem ab: So soll die Landesregierung verpflichtet werden, „der gestiegenen Sprachkomplexität, dem größeren Bedarf an Inklusion und pädagogischer Betreuung möglichst gerecht zu werden und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Strukturen zu stärken“ sowie „Schulen in besonders herausfordernden Standorten und sehr heterogenen Klassenverbänden noch stärker personell und strukturell zu unterstützen, damit eine zielgruppenorientierte Sprachförderung, zusätzliche DAZ-Angebote [DAZ: Deutsch als Zweitsprache, Anm. d. Red.] oder das Unterrichten im Team angeboten bzw. organisiert werden kann.“

ih/stol

Mehr zu diesem Thema
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden