„Wir können nicht zulassen, dass es rund um eine Technologie, die von der Behandlung von Krebs bis zur lückenlosen Überwachung der Gesellschaft so ziemlich alles kann, ein Rechtsvakuum gibt“, erklärt der EU-Abgeordnete. Dorfmann lobt auch den Ansatz des KI-Gesetzes, dem das von KI-Anwendungen ausgehende Risiko zugrunde liegt:
„Das Gesetz unterscheidet zwischen 3 Risikokategorien und schafft für diese unterschiedliche Regeln“, so Dorfmann. „Damit verhindern wir gefährliche Systeme, ohne die Entwicklung nützlicher KI sinnlos zu erschweren.“
Keine Überwachung in der EU
In der EU verboten sind demnach künftig KI-Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen. „Eine KI wie jene in China, die die Bürgerinnen und Bürger lückenlos überwacht, darf es in der EU damit nicht geben“, so Dorfmann. Überhaupt sind Anwendungen, die grundlegende Rechte der Bürgerinnen und Bürger einschränkten oder auf deren Manipulation ausgelegt seien, untersagt.Der Fokus des KI-Gesetzes liegt auf Anwendungen und Systemen, die mit einem hohen Risiko verbunden sind. „Sie unterliegen künftig besonderen rechtlichen Anforderungen und Vorschriften, werden auf Herz und Nieren geprüft, bevor sie eingeführt werden, und auch danach noch weiter kontrolliert“, erklärt der EU-Parlamentarier. Die Entwicklung von „Allerwelts-KI“, die kein Risiko darstellt, bleibt schließlich weitgehend frei und muss nur klar definierten Transparenz-Richtlinien entsprechen. „Die Nutzerinnen und Nutzer müssen in diesen Fällen wissen, dass sie es mit KI zu tun haben“, so Dorfmann.