Seit ihrer Gründung im Jahr 1907 ist das Kloster Neustift Mitglied der Kongregation der Österreichischen Augustiner Chorherren. Diese umfasst insgesamt 6 Stifte in Ober- und Niederösterreich, in der Steiermark und in Südtirol, die allesamt bedeutende religiöse und kulturelle Zentren sind. Der Zweck ihres Zusammenschlusses liegt in der gemeinsamen Bewältigung ähnlicher Herausforderungen, in der zeitgemäßen Weiterentwicklung ihrer Aufgabenfelder und in der einheitlichen Kommunikation mit der Kirche und der Öffentlichkeit.
Alle 5 Jahre versammelt sich das Generalkapitel, um über Fragen zu entscheiden, die alle Klöster der Kongregation betreffen.
3 Fragen an Prälat Eduard Fischnaller
Was bedeutet das Amt des Generalabtes für Sie?
Prälat Eduard Fischnaller: Es ist eine große Ehre, als Prälat von Kloster Neustift der Kongregation vorzustehen. Gleichzeitig ist es eine große Aufgabe. Es gilt, die Stifte dauerhaft miteinander zu vernetzen, und die Visitationen der österreichischen Stifte durchzuführen, die eine etwas andere rechtliche Grundlage haben als unser Kloster.
Was zeichnet die Augustiner Chorherrenstifte aus?
Prälat Fischnaller: Wir sind Priestergemeinschaften, weil wir gemäß der Regel des Heiligen Augustinus glauben, dass der Einzelne aus der Kraft der Gemeinschaft heraus besser in der Seelsorge wirken kann.
Was sind Ihre Ziele?
Prälat Fischnaller: Es geht weiterhin um die gute Umsetzung unserer Konstitutionen, wo festgelegt ist, wie wir in unserer Ordensgemeinschaft leben möchten. Der rege Austausch untereinander und das gemeinsame Nachdenken über die Zukunft stärkt jedes einzelne unserer Klöster und lässt uns den Herausforderungen unserer Zeit besser begegnen. Darüber hinaus sind wir alle Priester im Dienst der jeweiligen Diözesen und es liegt uns auch daran, diese aktiv mitzugestalten.
Die Österreichische Augustiner-Chorherren-Kongregation
In der römisch-katholischen Kirche haben sich im Laufe der Zeit verschiedenste Orden mit unterschiedlichen Strukturen, Aufgaben und Geschichten gebildet. Im Gegensatz zu einigen Orden, wie den Jesuiten, die eine pyramidenartige Struktur aufweisen, sind die Augustiner Chorherren durch ihre Unabhängigkeit geprägt. Jedes Kloster fungiert als eigenständige rechtliche Einheit, wobei der gewählte Propst die Leitung innehat. Die Chorherrenstifte sind zudem „exemt“, was bedeutet, dass sie in ihrem Eigenleben unabhängig vom jeweiligen Diözesanbischof agieren.
Trotz aller Unabhängigkeit unterstehen die Augustiner Chorherrenstifte dem Kirchenrecht, das für jedes Kloster eine Kontrollinstanz vorsieht. Die sogenannte Visitation wird in der Regel vom Diözesanbischof durchgeführt. Im Falle der Chorherrenstifte übernimmt der Generalabt der Kongregation diese Aufgabe. Das Kloster, in dem er selbst Prälat ist, wird vom Konvisitator besucht.
Augustiner Chorherrenstifte sind bedeutende religiöse und kulturelle Zentren. 1907 schlossen sich die Stifte St. Florian, Herzogenburg, Klosterneuburg, Neustift, Reichersberg und Vorau zur Österreichischen Chorherren-Kongregation zusammen. Die Grundlage ihrer Zusammenarbeit bilden die „Konstitutionen der österreichischen Augustiner-Chorherren-Kongregation“, die 1993 in Kraft traten und zuletzt 2018 modifiziert wurden.