Den Studierenden kann jährlich ein Stipendium gewährt werden, wenn sie neben den allgemeinen Voraussetzungen den erforderlichen Studienerfolg erzielt und das Höchstalter und die gesetzliche Studiendauer nicht überschritten haben sowie für denselben Studiengang keine anderen Fördermaßnahmen erhalten.
Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familie ab: Die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familie erfolgt auf der Grundlage des „Faktors der wirtschaftlichen Lage“, dieser wird im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE erstellt.
Der Zeitraum für die Einreichung der Anträge beginnt am 23. September und endet am 4. November. Die Rangordnung wird bis zum 13. Februar 2025 veröffentlicht; die Auszahlung der Studienbeihilfen ist für März kommenden Jahres vorgesehen. Eventuelle Änderungen der Termine sowie die Wettbewerbsergebnisse werden auf der Website des Landesamtes für Hochschulförderung veröffentlicht.