Das Dokument, das die Sonderüberwachung bescheinigt, muss der Betroffene stets bei sich tragen. Er darf sich auch nicht in der Nähe von Räumen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen aufhalten, an denen üblicherweise Kriminelle anzutreffen sind.
Diese Präventionsmaßnahme wurde auf Antrag von Quästor Paolo Sartori vom Gericht von Trient erlassen – mit der Begründung, dass Leitner als sozial gefährliche Person angesehen werde. In den vergangenen Jahrzehnten hatte er eine lange Reihe von Straftaten verübt. Dazu zählen Raubüberfälle und Schießereien.
Erst vor kurzer Zeit habe er wiederholt Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Meran eingeschüchtert. Diese wandten sich daraufhin an den Regierungskommissar und den Quästor.
„Die Sonderüberwachung der öffentlichen Sicherheit ist eine besonders einschneidende Maßnahme der persönlichen Prävention, die in der Regel gegen Straftäter von erheblicher krimineller Bedeutung verhängt wird“, so Quästor Sartori. „Auch in diesem Fall wurde sie für notwendig erachtet, nicht nur wegen der kriminellen Vorgeschichte des Betroffenen, sondern auch wegen seines anhaltenden antisozialen Verhaltens, das im Laufe der Zeit nie aufgehört hat und sich erst vor kurzem wieder in einem bedrohlichen Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Gesundheitswesens äußerte.“