Bekanntlich erhält das Land Südtirol für die Nutzung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung jährliche Wasserzinse. Mindestens 50 Prozent davon stehen den Gemeinden zu.
Bei der Zuweisung der Mittel an die Gemeinden werden Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen aus Wasserkraft besonders berücksichtigt. Diese erhalten weiterhin 72 Prozent der Mittel, während 28 Prozent an die restlichen Gemeinden gehen. Von den 72 Prozent, die den Standortgemeinden vorbehalten sind, werden 2 Millionen Euro zu gleichen Teilen an alle Gemeinden verteilt, während die restlichen knapp 6 Millionen Euro abhängig von Nennleistung der Wasserkonzessionen bzw. Wasserkraftwerke zugewiesen werden.
Gemeinde Ritten kann mit höchstem Betrag rechnen
Eine Ausnahme bildet das Kraftwerk St. Florian im Unterland, bei dem nur die Nennleistung des Südtiroler Anteils berücksichtigt wird.Von den rund 3 Millionen Euro, die unter den Gemeinden aufgeteilt werden, in denen sich keine Kraftwerke mit mindestens 3000 Kilowatt Nennleistung befinden, werden 70 Prozent zu gleichen Anteilen zugewiesen, 30 Prozent hingegen unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl.
Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung können die Gemeinden Ritten (379.777 Euro), Graun (317.215 Euro) und Algund (314.933 Euro) mit den höchsten Beträgen aus dem Wasserzins rechnen. Es folgen die Gemeinden Sarntal (250.837 Euro), Ulten (230.857 Euro), Kastelruth (222.825 Euro) und Schnals (207.117 Euro).