Wie die Verteidigung bei der gestrigen Verhandlung ins Feld führte, habe Daves mit dem Ankauf nichts Unrechtes getan, falle dies doch auch in seinen Zuständigkeitsbereich. Zudem seien die Skipässe bei verschiedenen Gelegenheiten wie Wettkämpfen oder Trainingseinheiten an andere Waffengattungen verteilt worden, und von persönlichem Nutzen könne keine Rede sein.
Wer die Skipässe erhalten habe, könne genau belegt werden. Der Oberst hatte sich wegen desselben Falles bereits vor dem Militärgericht verantworten müssen. Wie Daves Verteidiger Boscarol gestern in seinem Plädoyer ins Feld führte, sei die Anklage dort bereits bei der Vorverhandlung fallen gelassen worden.