Eisflächen, die nicht zum Betreten freigegeben sind, bergen Gefahren und können lebensgefährlich sein, appelliert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger an die Eigenverantwortung:
„Wer über oder auf das Eis gehen oder darauf Wintersport betreiben möchte, sollte sich gut bei Ortskundigen informieren und auf eventuelle Warnungen der örtlichen Behörden sowie auf Hinweis- und Verbotsschilder achten, die an einigen Gewässern angebracht sind. Im Zweifel sollte aber auf jeden Fall vom Betreten der Eisflächen abgesehen werden.“
Was tun, wenn einer einbricht?
„Wer beobachtet, wie jemand auf einer Eisfläche einbricht, sollte sofort geschulte und professionelle Hilfe über die Landesnotrufzentrale rufen. Auf keinen Fall sollte man in einer solchen Situation selbst die Eisfläche betreten, um zu vermeiden, gegebenenfalls vom Retter zum Opfer zu werden“, unterstreicht der Präsident der Wasserrettung Südtirol Patrik König.„Auch die örtliche Feuerwehr sowie die speziell ausgebildeten Wasserretter der Bootsgruppen der Freiwilligen Feuerwehren werden bei einer Eis- und Wasserrettung mitalarmiert“, ergänzt der Präsident des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Wolfram Gapp:
„Viele Eisflächen üben im Winter eine große Anziehungskraft aus, besonders auch auf Kinder. Gefahren, die auf der Eisfläche lauern, werden in diesem Moment nicht erkannt, und eine viel zu dünne Eisdecke wird unterschätzt. Daher ist es auch besonders wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren sprechen und sie vor dem Betreten der Eisflächen warnen.“