Nachdem die Schlussplädoyers im Verkürzten Verfahren gegen Lechner bereits 2 Mal vertagt worden sind, sollte es heute klappen. Entsprechend groß dürfte in den Hallen des Bozner Landesgerichtes auch der Andrang an Medien sein, hatte der schreckliche Unfall doch weit über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt.
Mit vor dem Gerichtssaal sitzen dürften heute auch einige der Angehörigen. Die Verhandlung selbst hingegen findet aufgrund der gewählten Verfahrensart hinter verschlossenen Türen statt.
Lechner ist anwesend
Zur Last gelegt werden dem Unfalllenker Stefan Lechner fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590 StGB) in mehreren Fällen.Lechner, der auf freiem Fuß ist und sich bekanntlich im Kloster Neustift aufhält, ist heute anders als zunächst angenommen persönlich beim Prozess erschienen. Ihm droht im Sinne der Anklage die Höchststrafe von 18 Jahren Haft. Durch das verkürzte Verfahren sinkt das Strafmaß automatisch um ein Drittel auf 12 Jahre.
Sollte die Verteidigung auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten, wird die Strafe, wie in der Cartabia-Reform vorgesehen, um ein weiteres Sechstel reduziert. Ob Richter Ivan Perathoner heute schon ein Urteil fällt oder sich die Entscheidung vorbehält, ist noch nicht klar.