Die anfänglich festgelegte Fälligkeit für das Ansuchen auf Eintragung am Dienstag, 6. August 2024, sei verschoben worden. „In Erwartung der neuen Fälligkeit und angesichts einiger Auslegungszweifel in Bezug auf die Bestimmung raten die Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGB/CISL und die Fachgewerkschaft Fisascat für die Berufsbilder im Privatsektor den betroffenen Personen, sich rechtzeitig für das jeweilige Register anzumelden“, schreiben Michaela Grasberger und Hansjörg Adami von den Fachgewerkschaften.
Notwendige Formblätter auf der Internetseite des Landesgerichts
Die notwendigen Formblätter sind auf der Internetseite des Landesgerichts Bozen zu finden, ebenso die E-Mail-Adresse, an welche die erforderlichen Unterlagen per zertifizierter E-Mail zu übermitteln sind. Laut Mitteilung des Gerichtes Bozen kann der Antrag auch mittels Einschreiben mit Rückantwort samt allen nötigen Unterlagen und Stempelmarke eingereicht werden.Interessierte Personen können sich für weitere Auskünfte an die Gewerkschaft wenden.