Am gestrigen Freitag hielt die Polizei auf einem Radweg am Eisack einen 19-jährigen tunesischen Staatsbürger auf. G.M. war im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für Minderjährige, die bereits vor über einem Jahr abgelaufen war. Als Minderjähriger landete der junge Mann auf Sizilien. Er verübte im Januar dieses Jahres in Bozen mehrere Straftaten: Einen Raubüberfall im Bahnhofsbereich und im März einen weiteren schweren Raubüberfall auf den Inhaber einer Bar.
G.M. befindet sich nun in einem Abschiebezentrum und wird bald in sein Herkunftsland zurückgebracht.
2 Iraker, die sich ebenfalls ohne Aufenthaltsgenehmigung in Italien aufhielten, wurden auch ausgewiesen.
Präventionsmaßnahmen gegen mehrere Personen
Präventionsmaßnahmen wurden im Fall von 5 afrikanischen Staatsbürgern verhängt. Die Personen wurden bei Kontrollen im Stadtzentrum von der Polizei in offensichtlich betrunkenem Zustand angetroffen und legten ein Verhalten zutage, das die Sicherheit und Ruhe der Öffentlichkeit störte. So verstreuten sie etwa Abfall und konsumierten Drogen.Als präventive Maßnahme wurde gegen alle von ihnen ein Zugangsverbot zu mehreren städtischen Bereichen verhängt. So dürfen sie für ein Jahr lang die Bereiche des Bahnhofparks, Bahnhofplatzes und -allee, des Kapuzinerparks, des Verdiplatzes, der Garibaldi-Straße, der Südtiroler Straße und der Perathoner-Straße nicht mehr betreten. Bei Verstößen werden die Personen bei der Justizbehörde angezeigt.
Betretungsverbot gegen Frau wegen schwerer Störungen
Ein weiteres Betretungsverbot der Gemeinde Bozen wurde gegen eine Frau erlassen, die in den vergangenen 3 Jahren wiederholt angezeigt worden war, weil sie Unruhe in Lokalen stiftete.Der letzte Vorfall fand im März 2023 in einer Bar statt. Die Frau verhielt sich derart aggressiv und belästigend, dass die vom Inhaber alarmierte Polizei einschreiten musste. Die Präventionsmaßnahme sieht in diesem Fall vor, dass die Frau für 2 Jahre keine Restaurants, Bars, Eisdielen, Konditoreien, Diskotheken, Spielhallen, Nachtclubs, Badeanstalten oder ähnliche Einrichtungen in der Gemeinde Bozen mehr betreten darf.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot hat eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren und eine Geldstrafe von 10.000 bis 24.000 Euro zur Folge.
Des Weiteren wurden gegen 2 Personen 2 Haftbefehle und eine mündliche Verwarnung aufgrund von Personen-, Vermögens- und Drogendelikten erlassen.