Ähnlich gelagert ist auch der Fall eines 25-jährigen tunesischen Staatsbürgers, der ebenfalls vor kurzem aus dem Bozner Gefängnis entlassen worden war. Wenig später wurde er von der Staatspolizei ohne Aufenthaltsgenehmigung in Bozen angetroffen. Im Jahr 2022 war er wegen Falschbeurkundung gegenüber einem Beamten, im Jahr 2023 wegen Hehlerei und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und im Jahr 2024 wegen Diebstahls angezeigt worden. Im April nahmen ihn Ermittler der Staatspolizei wegen Raubes fest. Auch gegen ihn erließ der Quästor ein Ausweisungsdekret. Bis zu seiner Ausreise wurde er ins Abschiebezentrum in Mailand verlegt.
Auf dem Dominikanerplatz hielten Staatspolizisten kürzlich einen 34-jährigen tunesischen Staatsangehöriger auf, der sich illegal im Staatsgebiet aufhielt. Gegen ihn wurde ein Ausweisungsdekret erlassen. Er hat nun 7 Tage Zeit, diesem nachzukommen, ansonsten wird der Mann den Justizbehörden gemeldet.
Bei einem Einsatz auf den Talferwiesen identifizierten die Ermittler der Staatspolizei einen 32-jährigen tunesischen Staatsbürger, der bereits mehrfach strafrechtlich oder polizeilich verurteilt worden war – unter anderem wegen Drogendelikten, Falschaussage gegenüber einem Beamten, Verweigerung der Angabe seiner Personalien, Widerstand und Gewalt sowie Beleidigung eines Beamten und Einbruch in Grundstücke und Gebäude. Weitere Ermittlungen der Einwanderungsbehörde ergaben, dass der Mann keine Aufenthaltsgenehmigung für Italien besaß. In seinem Fall erließ Quästor Sartori ein Ausweisungsdekret. Im Abschiebezentrum von Gradisca d'Isonzo wartet der Mann nun auf seine Ausreise.