Samstag, 14. November 2020
KFZ- und Karosseriewerkstätten bleiben geöffnet
Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 69/2020 erlaubt die Arbeitstätigkeit im Kfz-Gewerbe. Insofern dürfen Kunden ihr Fahrzeug für alle Arbeiten zur Werkstatt bringen. Die KFZ- und Karosserie-Werkstätten dürfen jede Reparatur durchführen und können Fahrzeuge auch beim Kunden abholen.
KFZ- und Karosseriewerkstätten gehören zu den wesentlichen gewerblichen Tätigkeiten. - Foto: © Hannes Niederkofler
stol
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