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Wie konkret der Zugang zu den Girokonten der Steuerzahler erfolgen wird, ist noch nicht beschlossen. Der Gesetzgeber hat die Ausarbeitung der „technischen Lösungen“ vorerst vertagt. Das Dekret soll nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes erlassen werden. Dessen Ausarbeitung muss jedoch noch im Detail verhandelt werden.