Dienstag, 14. Mai 2024

Gruppenvergewaltigung: Urlauberin soll erneut angehört werden

Die Verteidiger der 3 Kosovaren, die von einer finnischen Urlauberin bezichtigt werden, sie im Jänner 2023 in Gröden vergewaltigt zu haben, wollen die Frau erneut anhören. In ihren Aussagen habe es etliche Ungenauigkeiten gegeben, meint Rechtsanwalt Federico Fava.

Die Verteidiger (v.l. Marco Ferretti, Federico Fava, Giulia Bruno, Enrico Lofoco) der 3 Kosovaren, die der Gruppenvergewaltigung angeklagt sind, erwägen, ein verkürztes Verfahren zu beantragen.

Fava vertritt die 3 Angeklagten im Alter von 21, 26 und 27 Jahren zusammen mit Giulia Bruno, Enrico Lofoco und Marco Ferretti. Gestern musste das Verfahren vertagt werden, da 2 der Kosovaren die Meldung über die kürzliche Abänderung des Anklagesatzes nicht erhalten hatten. Die beiden – alle 3 sind auf freiem Fuß – waren für 2 Wochen in ihre Heimat gereist, deshalb hatte die Zustellung nicht geklappt. Inzwischen sind sie aber wieder im Land, weil sie hier – der eine in Südtirol und der andere in der Provinz Rovigo – arbeiten.

Wie berichtet, hatte Staatsanwältin Francesca Sassani die Anklage kürzlich dahingehend ergänzt, dass sie den Männern erschwerend die eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit des Opfers anlastet. Damit ist die Frist, innerhalb derer ein verkürztes Verfahren, das einen automatischen Strafnachlass von einem Drittel vorsieht, wieder offen, und die Verteidigung dürfte am nächsten Verfahrenstag davon Gebrauch machen.

3 bis 5 statt 100 Zeugen

Im verkürzten Verfahren entscheidet das Gericht aufgrund der vorliegenden Aktenlage, es können aber auch einzelne Zeugen zugelassen werden. Genau das strebt die Verteidigung an: Statt der derzeit über 100 geladenen Zeugen sollen es nur mehr 3 bis 5 sein, und ein medizinischer Gutachter. Dieser soll zu den medizinischen Unterlagen der Urlauberin, die nach ihrer Untersuchung im Bozner Spital abgefasst wurden, Stellung nehmen.

Den 3 Kosovaren wird zur Last gelegt, der Urlauberin mehrfach sexuelle Gewalt angetan zu haben – zuerst in einem Auto, dann im Zimmer eines Hotels und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe. Vor einem Jahr war die Frau nach Südtirol zurückgekehrt und hatte im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens geschildert, was in der Nacht auf den 17. Jänner 2023 in Gröden passiert war.

2 Dolmetscher waren eingebunden, der eine übersetzte vom Finnischen ins Englische, der andere vom Englischen ins Italienische. Die Verteidigung erhob den Einwand, dass sich wegen der sprachlichen Feinheiten Ungenauigkeiten ergeben hätten und beantragte, das Beweissicherungsverfahren für nichtig zu erklären. Das hat der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) aber abgelehnt.

Ob nun eine zusätzliche Anhörung zugelassen wird, entscheidet sich am 27. Mai. Einer Einvernahme über Videokonferenz steht die Verteidigung übrigens skeptisch gegenüber und möchte, dass die Finnin nach Bozen kommt, um sich von Angesicht zu Angesicht den Fragen der Prozessparteien zu stellen.

rc

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