Wie berichtet, hatte Staatsanwältin Francesca Sassani die Anklage kürzlich dahingehend ergänzt, dass sie den Männern erschwerend die eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit des Opfers anlastet. Damit ist die Frist, innerhalb derer ein verkürztes Verfahren, das einen automatischen Strafnachlass von einem Drittel vorsieht, wieder offen, und die Verteidigung dürfte am nächsten Verfahrenstag davon Gebrauch machen.
3 bis 5 statt 100 Zeugen
Im verkürzten Verfahren entscheidet das Gericht aufgrund der vorliegenden Aktenlage, es können aber auch einzelne Zeugen zugelassen werden. Genau das strebt die Verteidigung an: Statt der derzeit über 100 geladenen Zeugen sollen es nur mehr 3 bis 5 sein, und ein medizinischer Gutachter. Dieser soll zu den medizinischen Unterlagen der Urlauberin, die nach ihrer Untersuchung im Bozner Spital abgefasst wurden, Stellung nehmen.Den 3 Kosovaren wird zur Last gelegt, der Urlauberin mehrfach sexuelle Gewalt angetan zu haben – zuerst in einem Auto, dann im Zimmer eines Hotels und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe. Vor einem Jahr war die Frau nach Südtirol zurückgekehrt und hatte im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens geschildert, was in der Nacht auf den 17. Jänner 2023 in Gröden passiert war.
2 Dolmetscher waren eingebunden, der eine übersetzte vom Finnischen ins Englische, der andere vom Englischen ins Italienische. Die Verteidigung erhob den Einwand, dass sich wegen der sprachlichen Feinheiten Ungenauigkeiten ergeben hätten und beantragte, das Beweissicherungsverfahren für nichtig zu erklären. Das hat der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) aber abgelehnt.
Ob nun eine zusätzliche Anhörung zugelassen wird, entscheidet sich am 27. Mai. Einer Einvernahme über Videokonferenz steht die Verteidigung übrigens skeptisch gegenüber und möchte, dass die Finnin nach Bozen kommt, um sich von Angesicht zu Angesicht den Fragen der Prozessparteien zu stellen.