Das Opfer sah sich gezwungen, ihr Privatleben komplett zu verschleiern und erstattete Anzeige. Die Ermittlungen der Polizeibeamten bestätigten die Vorwürfe, der Voruntersuchungsrichter verfügte gegen den jungen Mann ein Annäherungsverbot. Er darf sich seiner Ex nicht weniger als 500 Meter nähern, außerdem muss er ein elektronisches Armband tragen. Außerdem läuft das Ermittlungsverfahren weiter.
„Die Polizei wird immer öfter zu solchen Fällen gerufen, bei denen es um besitzergreifendes Verhalten geht, welches in Gewalt ausartet. Das ist ein kulturelles Problem“, erklärt Quästor Paolo Sartori.