Mittwoch, 29. November 2023

EU-Renaturierungsgesetz nimmt weitere Hürde

Das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz hat am Mittwoch eine weitere Hürde zur endgültigen Verabschiedung genommen. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte für den Gesetzesvorschlag. Die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP), die das Gesetz im Vorfeld blockiert hatten, stimmten im Ausschuss mehrheitlich dagegen.

Umstrittenes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. - Foto: © APA/HELMUT FOHRINGER / HELMUT FOHRINGER

Als nächstes ist das Parlamentsplenum am Zug: Es wird erwartet, dass dieses in der letzten Plenartagung vor Weihnachten ebenso zustimmen dürfte. Geben dann auch noch die Mitgliedstaaten im Rat ihr finales grünes Licht, könnte das Gesetz nach einer Frist in die Umsetzung gehen.

Dem war eine Zitterpartie vorausgegangen: Nach einem heftigen politischen Schlagabtausch und Ablehnungen in Parlamentsausschüssen stimmte im Juli dann doch eine knappe Mehrheit aller EU-Abgeordneten für die Verhandlungsposition mit dem Rat.

Zentraler Teil des Klimaschutzpakets „Green Deal“

Das Gesetz ist ein zentraler Teil des umfassenden Klimaschutzpakets „Green Deal“, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Das übergeordnete Ziel des Renaturierungsgesetzes ist die langfristige und nachhaltige Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 mindestens 20 Prozent der Landmeerflächen und bis 2050 alle Ökosysteme abzudecken, die einer Wiederherstellung bedürfen.

Ziele für die Wiederherstellung der Natur

Der jetzt abgestimmte Text enthält Ziele für die Wiederherstellung der Natur, die von den Mitgliedstaaten erreicht werden müssen. Sie müssen dazu nationale Pläne vorlegen. Die Verordnung deckt das gesamte Spektrum von Ökosystemen (Land-, Meeres-, Stadt-, Agrar- und Waldökosysteme) sowie spezifische Ziele hinsichtlich der Wiederherstellung von Flüssen und Bestäuberpopulationen ab.


apa

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