Gemäß den Vorschriften des Landesforstgesetzes ist es strengstens untersagt, Feuer im Wald oder in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Wälder und der gesamten Umwelt.
Der Landesforstdienst ruft die Bevölkerung dazu auf, dieses Verbot einzuhalten: „Es ist von höchster Bedeutung, dass jedes Verhalten vermieden wird, das potenziell zu einem Waldbrand führen könnte“, betont Günther Unterthiner, Direktor der Abteilung Forstdienst.
Bei Brand unverzüglich Notruf absetzen
Sollte sich ein Busch- oder Waldbrand entfachen, muss unverzüglich die Feuerwehr über die einheitliche Notrufnummer 112 gerufen werden.Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald sowie das Verhalten im Falle eines Waldbrandes gibt es auf der Homepage der Landesabteilung Forstwirtschaft und der Agentur für Bevölkerungsschutz.