Kleidung war Diebesgut
Die Carabinieri identifizierten und kontrollierten den ausländischen Staatsbürger, der zahlreiche Kleider bei sich getragen haben soll. Wie sich in der Folge herausstellte, soll es sich bei den Kleidern um Diebesgut gehandelt haben.Der polizeibekannte Nicht-EU-Bürger wurde in der Folge wegen Hehlerei (Art. 648 StGB) angezeigt, zumal er nicht angeben konnte, wo er die Kleider gekauft hatte.
Nun sind die Carabinieri an der Arbeit, um die rechtmäßigen Besitzer der gestohlenen Ware ausfindig zu machen.
„Die Carabinieri stehen allen Bürgern zur Seite – so auch den Kaufleuten der Altstadt und all jenen Personen, die einem legalen Geschäft nachgehen und deren Arbeit oft Gefahren wie Diebstahl und Raub ausgesetzt sind“, so der Kommandant der Carabinieri-Kompanie Bozen, Oberstleutnant Stefano Esposito Vangone.
„Die Carabinieri werden immer die Arbeiter beschützen – wir wollen dass alle Bürger die Carabinieri als Vertrauenspersonen betrachten. Wir werden die Sicherheit der Bevölkerung mit allen rechtlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, gewährleisten“, so Vangone abschließend.