Die Carabinieri fanden in einer der Wohnungen Blutspuren und führten mehrere biologische Tests durch, die an die Sondereinheit RIS in Parma übermittelt wurden. Dadurch konnte ein genetisches Profil erstellt werden, dass den 32-jährigen Mann überführte.
Noch gilt die Unschuldsvermutung
Gegen den Mann wird nun wegen der Straftaten ermittelt. Weitere Ermittlungen laufen im Zusammenhang mit ähnlichen Diebstählen im selben Zeitraum im Hochpustertal.Nach geltendem Recht gilt für den Verdächtigen die Unschuldsvermutung, bis seine Schuld durch ein unwiderrufliches Urteil nachgewiesen ist (Richtlinie 2016/343/EU), so die Carabinieri abschließend in einer Aussendung.