Montag, 23. September 2024

Berufung im Mordfall Fausto Iob: Lebenslange Haft auf dem Prüfstand

Der Mordfall zum gewaltsamen Tod des Försters Fausto Iob wird ab heute vor dem Trientner Berufungsschwurgericht verhandelt. Angeklagt ist der Waldarbeiter David Dallago, der in erster Instanz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden ist.

Fausto Iob, der Förster und Bärenwächter von San Romedio, war am 5. Juni 2022 tot im St.-Justina-See aufgefunden worden.

Wie berichtet, war Fausto Iob am 5. Juni 2022 im St.-Justina-See im Trentino tot aufgefunden worden. Laut Autopsie hatte er noch geatmet, dürfte aber bewusstlos gewesen sein, als er ins Wasser geworfen wurde. Vorher hatte der Täter dem Förster 17 so heftige Schläge auf den Kopf versetzt, dass die Schädeldecke brach. Dallago geriet ins Visier der Ermittler wegen Diebstahlsverdacht: Der Waldarbeiter vom Nonsberg habe am 2. Juni 2022 Holz aus dem gemeindeeigenen Wald entnommen, und Iob habe ihn erwischt. Staatsanwältin Antonella Nazzaro hatte argumentiert, dass Dallago Iob zum Schweigen bringen wollte.

Wegen Mord und Diebstahl in erster Instanz verurteilt: David Dallago



Er habe Iob bereits am 3. Juni im Ortsteil Banco di San Zeno getötet – „ein Überraschungsangriff“, so die Staatsanwältin. Um 10.49 Uhr waren die Handys beider Männer mit demselben Funkmast verbunden. In der Folge habe das Handy des Angeklagten aufgehört zu funktionieren. Die Rechtsanwälte, die Iobs Hinterbliebene als Nebenkläger vertreten, gingen davon aus, dass Dallagos Handy in den See gefallen war, als er den Leichnam hineingeworfen habe. Auch habe er Bleichmittel gekauft – um sein Auto zu reinigen, so die Anklage.

Der Holzdiebstahl sei kein Einzelfall gewesen, hatte Staatsanwältin Nazzaro betont und von der „Dallago-Methode“ gesprochen: Nämlich qualitativ hochwertiges Holz gegen minderwertiges auszutauschen und ersteres selbst zu verkaufen. Das sei auch nach Iobs Tod so weiter gegangen – ein „Zeichen für die Gier“ des Angeklagten. Dallagos Verteidigerin Angelica Domenichelli hatte hingegen den Freispruch ihres Mandanten beantragt, er habe die Tat nicht begangen. Dallago selbst hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Seine Frau hatte erklärt, er habe sich am 3. Juni normal verhalten. Das Bleichmittel sei zum Putzen in der Wohnung bestimmt gewesen.

Das Schwurgericht folgte jedoch nach 4-stündiger Beratung der Argumentation der Anklage und dem Antrag auf lebenslange Haft, wobei der Diebstahl als fortgesetzte strafbare Handlung eingestuft wurde. Als erschwerende Umstände erkannte das Gericht die niedrigen Beweggründe an und die Tatsache, dass das Opfer eine Amtsperson war. Den Nebenklägern muss Dallago einen Schadenersatzvorschuss zahlen – je 60.000 Euro an die Kinder, je 40.000 Euro an die Geschwister und 20.000 Euro an die Enkel des Opfers. Weitere Ansprüche können sie zivilrechtlich geltend machen. Auch muss er deren Prozesskosten tragen.

Es gibt keinen direkten Beweis für die Tat. Es gibt Indizien, die laut erstinstanzlichem Urteil „keinen Zweifel daran lassen, dass die Tat dem Angeklagten zuzuordnen ist“: Ob das auch das Trientner Berufungsgericht so sieht, muss sich zeigen.

stol

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