Wie bereits in erster Instanz hatten Benno Neumairs Verteidiger versucht, das Berufungsschwurgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) zu überzeugen, dass ihr Mandant Anrecht auf ein verkürztes Verfahren habe, was ihm automatisch einen Strafnachlass von einem Drittel gesichert hätte. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab, da verkürzte Verfahren bei Straftaten, für die lebenslange Haft droht, nicht zulässig sind – und aufgrund des erschwerenden Umstandes, dass die Opfer die Eltern des Täters sind, sieht der Gesetzgeber Lebenslang vor. Der zweite Erschwernisgrund liegt in der Vorhaltung, dass Benno Neumair den Mord an seiner Mutter mit Vorbedacht begangen habe.
Ob Benno Neumair, der in Verona inhaftiert ist, persönlich zum Prozess erscheinen wird, ist vorerst unklar. Beim Verfahrensauftakt war er nicht im Gerichtssaal, hatte aber am Vorabend seinen Antrag auf einen Täter-Opfer-Ausgleich übermittelt. Bei diesem von der so genannten Wiedergutmachungsjustiz vorgesehen Instrument arbeiten Täter und Opfer aktiv und gemeinsam an einer Lösung oder Bereinigung der Folgen, die sich aufgrund der Straftat ergeben haben. Doch das Berufungsschwurgericht befand, dass dafür die Zeit angesichts der tiefen Wunden, die die Ermordung von Laura Perselli und Peter Neumair durch ihren Sohn bei den Hinterbliebenen geschlagen habe, noch nicht reif sei.
Morgen hat die Vertreterin der Anklage, Generalanwältin Donatella Marchesini, das Wort, gefolgt von den Rechtsanwälten der Nebenkläger (Elena Valenti und Carlo Bertacchi). Für Samstag und Montag sind die Plädoyers der Verteidiger (Flavio Moccia und Angelo Polo) angesetzt, für Dienstag die Repliken und das Urteil.