Dienstag, 15. Juni 2021
Beiträge zur Vorbeugung von Bärenschäden: Längere Frist für Imker
Fristverlängerung: Um Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung von Schäden durch Bären an Bienenständen kann bis zum 31. August angesucht werden.
Vorbeugung gegen Bärenschäden am Bienenstand: Imker können noch bis 31. August um Beiträge dafür ansuchen. - Foto: © lpa
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