Nachdem sich die Polizisten vergewissert hatten, dass die Vorsichtsmaßnahme noch in Kraft war, konzentrierten sich die Bedenken der Polizisten auf die Identität des jungen Mannes: Er hatte zwar einen auf den ersten Blick echten Reisepass vorgelegt, doch eine eingehende Überprüfung gab ausreichende Beweise, um von einer Fälschung auszugehen, so dass der Pass in Erwartung eines Sachverständigengutachtens der Staatsanwaltschaft Bozen beschlagnahmt wurde.
Der kroatische Staatsbürger wurde festgenommen erklärt und am Abend in das Gefängnis Bozen überführt. Noch in derselben Woche ordnete der Ermittlungsrichter nach der Bestätigung der restriktiven Maßnahme die sofortige Freilassung des Verhafteten an.